Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reit- und Fahrverein Umkirch-March e.V. und dem Reitschüler/der Reitschülerin bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler/die Reitschülerin in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben beim Verein abgibt und der Verein durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch den oder die Erziehungsberechtigten erfolgen. Die Erziehungsberechtigten vertreten sich gegenseitig.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Verein.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrenden.
Die Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde erfolgt durch den Reiter selbst, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat, außer es wurde explizit etwas anderes vereinbart. Wir empfehlen, dafür 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde einzuplanen. Der Auf- und Abbau der für den Unterricht benötigten Materialien und Hindernisse ist durch die Teilnehmenden zu leisten.
Zu jeder Reitstunde sind von den Reitlehrenden zugewiesene Aufgaben verpflichtend zu erledigen (z.B. misten, füttern, rechen oder sonstige Anlagenpflege…). Die dafür nötige Zeit ist einzuplanen.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung, sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler/Reitschülerin werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Verein, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur so weit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Verein haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
Für alle Teilnehmenden an Reitstunden und Ausritten gilt Helmpflicht.
Das Tragen von geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts wird vorausgesetzt. Feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen sind verpflichtend. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Reitenden bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle der von uns zu Verfügung gestellten Pferde und Ponys besteht eine Gewichtsgrenze der Reitenden.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Das Reitabo ist jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien weniger oder keine Termine im Monat stattfinden.
Grundsätzlich bieten wir in den 6 vollen Wochen der Sommerferien und den 2 Wochen der Weihnachtsferien keinen regulären Unterricht an. Für diese Zeit besteht auch kein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung der Stunden.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen, welche nicht mit den Monatsabos abgedeckt sind und erfordern eine separate Anmeldung und Bezahlung.
Fällt der Unterricht von Vereinsseite aus (z.B. Feiertage, Krankheit von Reitlehrenden, …), so wird ein Ersatztermin angeboten oder die Stunden können nachgeholt werden. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers/der Reitschülerin liegen, können die Stunden nur nachgeholt werden, wenn rechtzeitig im Reitbuch storniert wurde.
Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird in keinem Fall gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich. Ausnahme Schrittausritt und Probereitstunden.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmende frei wird.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalb von 6 Monaten nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch. Ebenfalls erlischt die Nachholmöglichkeit mit dem letzten Tag des Reitabos.
Wird die Anmeldung zu einer Reitstunde, welche nicht über das Reitabo läuft, rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird die Stunde gut geschrieben und kann für eine andere Reitstunden-Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Einzelne Stunden eines Kurses können weder nachgeholt, noch gut geschrieben werden.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich und erfordern eine schriftliche Anfrage an die Postanschrift oder Mailadresse des Vereins (reitbuch-moesle [at] gmx.net).
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit einer verbindlichen Anmeldung per Mail, bzw. durch entsprechende Bestätigung durch den Verein und läuft auf unbestimmte Zeit. Vorraussetzung für das Abo ist die aktive Mitgliedschaft im Reit- und Fahrverein Umkirch-March e.V. oder einem seiner Kooperationsvereine.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende und ist dem Verein schriftlich mitzuteilen.
Ebenso kann der Verein den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn er den Stammplatz nicht mehr sicherstellen kann oder die Mitgliedschaft im Verein nicht mehr vorliegt. Aus wichtigem Grund (z.B., aber nicht ausschließlich, Ausfall der Pferde durch Krankheit/Tod, untragbares Verhalten des Reitschülers/der Reitschülerin, offene Rechnungen, Auflösung des Vereins...) kann der Verein den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder pausieren. Ggf. kann der Verein den Reitschüler/die Reitschülerin bis zum Ende der Kündigungsfrist vom Unterricht ausschließen. Eine Rückvergütung erfolgt in keinem Fall.
Für Kurse oder besondere Reitstunden werden bei Anmeldung Vorauszahlungen (Anzahlungen zwischen 25%-100%) fällig. Eine Rückvergütung dieser Vorauszahlungen kann nur erfolgen, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Rückvergütungen bis 200€ erfolgen nur als Gutschrift auf das Reitbuchkonto zur Buchung weiterer Kurse.
Details zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.
Die Unterbringungsmöglichkeiten, sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.